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Kerstin
schreibt gerne mal


Name: Kerstin
Alter: 40
Dabei seit: 11.11.2006
Beiträge: 62
Arten: Thh und Thb
Wohnort: Flensburg

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Verfasst am:
28.11.2006, 15:30 EU-Bescheinigung wie funktioniert das? |
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Hallo zusammen,
also das ich(meine Familie) ein Testudo hermanni boettgeri Weibchen seit 26 Jahren besitze, wissen ja nun einige von Euch. Nun ist es ja so, daß es damals noch keine Pflicht war wegen der Papiere bzw. man bekam keine.
Ich wohnte ja damals bei meinen Großeltern und als ich wegzog, blieb die Schildkröte ja bei ihnen, weil mein Opa sie mir nicht mitgeben wollte.
Wegen der Papiere habe ich ganz ehrlich geasgt, mit nie große Gedanken gemacht. Zum einen wußte ich es nicht, zum anderen war die Kröte ja die ganze Jahre nicht bei mir.
Nun weiß ich aber, daß meine Oma mal erzählte, daß mein Opa sie kurz nach dem das Gesetz wegen der Papiere (1984-86 ? weiß es nicht genau) heraus kam, angemeldet haben soll.
Nun fragte ich meine Oma ( mittlerweile 81 Jahre), nach dieser Anmeldung bzw. nach der Bescheinigung.
Sie sagte, mein Opa hätte da damals wohl angrufen, hat eine Karte bekommen und diese ausgefüllt zurück geschickt und weiter nichts.
Also, sie haben nichts schriftliches zurück bekommen.
Was soll ich nun tun bzw. wie soll ich nun vorgehen?
Ich habe echt Angst, daß sie mir evlt. weggenommen werden könnte.
Hier noch mal einige Infos:
1980 habe ich die Schildkröte von einem Klassenkameraden abgekauft und seitdem ist sie in unserer Familie und das soll sie auch bleiben.
Bezeugen könnten dies nur meine Oma und meine Mutter. Mein Opa ist leider verstorben und wo sich mein Klassenkamerad heute "rumtreibt" habe ich keine Ahnung.
Benötigt man überhaupt Zeugen für so etwas?
LG Kerstin
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Sarina
Stammschreiber


Name: Sarina
Alter: 26
Dabei seit: 30.07.2006
Beiträge: 375
Arten: testudo hermanni boettgeri
Wohnort: Erlangen/Nürnberg

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Verfasst am:
28.11.2006, 17:53 (Kein Titel) |
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Hallo Kerstin,
dir kann nur die zuständige Behörde weiterhelfen. Ruf da einfach mal an, wenn du willst ohne Name zu nennen und mit Rufnummernunterdrückung, und frag nach.
Oft verschicken die Behörden keine Bestätigungen - wäre also gut möglich dass die Schildkröte wirklich in einer Kartei als gemeldet herumliegt, und einfach vergessen wurde.
Grüße Sarina
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Ummiflummi
schreibt gerne mal

Dabei seit: 21.06.2006
Beiträge: 100
Wohnort: Baden Württemberg

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Verfasst am:
28.11.2006, 20:04 (Kein Titel) |
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Hallöle Kerstin,
dass sie dir weggenommen wird ist eigentlich unwarscheinlich.
Es wird ja sicher Fotos geben aus der Zeit, seitdem ihr das Tier habt, also auch alte Fotos. Damit kannst du ja beweisen, wie lange das Tier schon in deinem Besitz ist, bzw. im Besitz deiner Familie ist.
Sowas reicht normalerweise vollkommen aus bei diesem langen Zeitraum. Jedenfalls ist das so in BW. Wie das bei euch da oben aussieht, weiß ich allerdings nicht.
Grüße
Ummi
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doc snyder
schreibt gerne mal

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 57
Arten: T.h.b. T.h.herc.

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Verfasst am:
28.11.2006, 20:07 (Kein Titel) |
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Hallo Kerstin,
ich habe dir eine private Mail auf deine Homepage geschickt.
Wenn du die dort angegebene Telefonnummer anrufst, kann ich dir bei der Anmeldung behilflich sein.
Normalerweise gab es für die damals gemeldeten Tiere keine Papiere, sondern nur eine sog. Bestandsmeldung. Damit war das Tier auf den Eigentümer gemeldet und gut. Wenn du das Tier jetzt auf deinen Namen meldest, wird nur der Wechsel des Eigentums bei der Behörde verändert, und gut. Papiere erhälst du nicht, da ehemalige Importtiere nicht vermarktet werden dürfen. Mit Papieren wären sie das aber, ergo, s.o.
Also klingel mal durch.
Gruß
doc
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gunda
Moderation


Name: Gunda
Alter: 51
Dabei seit: 20.06.2006
Beiträge: 1219
Arten: Thb
Wohnort: bei Hannover

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Verfasst am:
28.11.2006, 21:08 (Kein Titel) |
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Hallo Kerstin,
lies mal unter dem Thema "Der Behördendschungel". Dort steht alles. Also keine Angst - man wird dir die Schildkröte nicht wegnehmen. Schlimmstenfalls musst du von zwei Zeugen die Herkunft bestätigen lassen, und dass sich die Schildkröte soundso lange in deinem Besitz befindet. Erst wenn du dich entschließt, mit dem Tier zu züchten, will die Behörde alles ganz genau wissen. Es kann trotzdem nicht schaden, eine Fotodokumentation von der Schildkröte anzulegen. Und: Verkaufen geht nicht - wie Doc Snyder schon sagte.
Gruß, Gunda
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Kerstin
schreibt gerne mal


Name: Kerstin
Alter: 40
Dabei seit: 11.11.2006
Beiträge: 62
Arten: Thh und Thb
Wohnort: Flensburg

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Verfasst am:
28.11.2006, 22:10 (Kein Titel) |
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Danke Euch allen, für die Hilfe.
Alte Bilder von damals habe ich leider nicht,bzw. ich wüßte nicht, ob ich welche hier habe, denn da hatte ich das noch nicht so mit dem Fotografieren, was heute unter anderem zu meinen Hobbys zählt ... na ja und meine Großeltern halt auch nicht.
@doc
ich klingel dann mal bei Dir durch, ich hoffe, Dir paßt es nachmittags.
Ach ja noch was, von meinen kleinen Schildis, habe ich ja jeweils eine Kopie der Papiere gemacht und an das Landesamt für Natur und Umwelt geschickt ( bei uns ist es Flintbek). Zusätzlich noch ein Schreiben dabei, wann und von wem ich die Tiere bekommen habe.
Bekomme ich ich von denen noch was zurück? Bestätigung?
Normal doch schon oder denn auf den Papieren stehen ja die ehemaligen Inhaber/ Züchter.
Bisher habe ich aber noch nichts zurück bekommen.
ich weiß auch nicht, wie das hier in Schleswig - Holstein gehandhabt wird....
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