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| Krokodil entpuppt sich als Schildkröte |
| Verfasst am 07.06.2008, 20:41 von Dominik |
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Die Krokodiljagd in Hildesheim ist beendet. Doch bei dem Tier handelte es sich keineswegs um einen Alligator, sondern um eine in Nordamerika beheimatete Alligatorschildkröte. Aber auch die ist extrem gefährlich.
Reptilien-Experte Peter Deicke habe das auch als Schnappschildkröte bekannte Tier in der Nähe von Henneckenrode im Landkreis Hildesheim gefangen, teilte der Familienpark Sottrum am Dienstag mit. Das Tier sei sehr aggressiv und habe ihn sogar angesprungen, sagte Deicke. Die rund 50 Zentimeter lange und 15 Kilogramm schwere Schildkröte sei „in der Größe gefährlicher als ein Alligator“. Vor einer Woche hatten städtische Mitarbeiter das Reptil in einem Arm des Flüsschens Innerste gesehen.
Seit 1999 dürfen in Deutschland Schnappschildkröten weder gehalten noch gezüchtet werden. „Wenn sie jung sind, sind sie noch ganz süß“, sagte Deicke. „Aber wenn sie älter werden und größer, greifen sie alles an, was sich bewegt.“ Die Schildkrötenart kann bis zu 40 Kilogramm schwer werden und greift sogar Wasservögel und badende Menschen an. Daher würden die Tiere in ihrer Heimat Nordamerika gefürchtet, sagte Deicke.
Die bei Hildesheim entdeckte Schildkröte wurde vermutlich von ihrem Besitzer ausgesetzt. Nun wird das Tier im Familienpark Sottrum untergebracht, bevor es in der Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen ein neues Zuhause finden soll.
cb/dpa
www.focus.de
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| Verbot der Haltung gefährlicher Tiere |
| Verfasst am 02.12.2007, 12:06 von Dominik |
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Verbot der Haltung gefährlicher Tiere in Hessen ist Gesetz!
(01.11.07) Seit dem 9. Oktober 2007 ist das Halten "gefährlicher Tiere" in Privathand in Hessen per Gesetz verboten (HSOG - Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung). Für Altbestände besteht Bestandsschutz verbunden mit einem Nachzuchtverbot.
Unter diese Regelung fallen unter Anderem diverse Spinnentiere (Skorpione und Spinnen), Phyllobates terribilis (Schrecklicher Baumsteiger), alle Krokodile und Krustenechsen, einige Riesenschlangengattungen sowie fast alle Giftschlangen und die Trugnattern der Gattungen Dispholidus und Thelotornis. Bei den Schildkröten gilt das Verbot für Schnapp- und Geierschildkröten.
Ausgelöst durch eine Gesetzesinitiative der CDU Landtagsfraktion kam es am 29.08.2007 zu einer Anhörung vermeintlich sachverständiger Einrichtungen und der Gesetzesverabschiedung am 19.9.2007.
Artenliste: http://www.dght.de/0710Liste_Hessen.pdf
Merkblatt: http://www.dght.de/0710Merkblatt_Hessen.pdf
Wie kann ich helfen?
Unterschriftenliste: http://www.dght.de/hessen.pdf
Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde, DGHT e.V., als weltweit größte Vereinigung von Terrarianern und Wissenschaftlern hat ihre Unterstützung angeboten, erwünscht war und ist sie offensichtlich nicht! Stattdessen wurde Organisationen wie z.B. "Pro Wildlife" Gehör geschenkt.
Eines muss hierbei klar sein: Organisationen wie "Pro Wildlife" benutzen die Diskussion um das Halten gefährlicher Tiere nur als einfachen Hebel, um letztendlich die Haltung aller "Exoten" (also auch Kornnattern, Königspythons, Bartagamen, etc.) in deutschen Haushalten verbieten zu lassen. Das ist erklärtes Ziel!
Das bedeutet: dieses Gesetz zielt in letzter Konsequenz auf uns alle ab!
Wir lassen uns dies nicht länger bieten, und werden uns wehren!
Gemeinsam mit unseren Arbeitsgemeinschaften Krokodile, Schlangen, Anuren und Schildkröten, dem Serumdepot Berlin e.V. und der Online-Community Schlangengrube.de sowie den Veranstaltern der Terraristika organisieren wir die erforderlichen Mittel um wirkungsvoll vorgehen zu können.
Wir bereiten den Klageweg vor!
Die ersten rechtlichen Schritte wurden durch einen anonymen Spender finanziert.
Wir können die erforderlichen Mittel für die Rechtsberatung und Durchführung aber nicht aus den Mitgliedsbeiträgen finanzieren. Daher bitten wir alle Mitglieder der DGHT, alle Betroffenen und selbstverständlich auch alle anderen Interessierten um eine Spende, um diesen Rechtsstreit zu finanzieren.
Wenn jeder Halter nur einige Euro spendet, die treuhänderisch auf unserem Konto verwaltet werden, können wir die erforderlichen Rechtsmittel finanzieren.
Spenden Sie noch heute auf das Konto der DGHT bei der
Dresdner VR-Bank (BLZ 850 900 00)
Konto 3514731003,
IBAN: DE28850900003514731003, BIC: GENODEF1DRS,
Stichwort "Hessen"
DGHT-Konto Österreich: P.S.K. Österreich (BLZ 60000) Konto 92058170
DGHT-Konto Schweiz: PostFinance Schweiz Konto 30-19534-7
Unterstützen Sie uns jetzt, bevor es zu spät ist!
Quelle: www.dght.de
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