04.08.2014, 16:29
Hallo Bill74,
auch ich kann Dir da nur einen guten Rechtsanwalt raten.
Habe ich nicht gewußt, gilt nicht. Ich gehe davon aus, dass Du Erwachsen bist. Kinder können sowas sagen, als Erwachsener bist Du selber verantwortlich dafür, Dich mit den Ausfuhrbestimmungen eines Landes, ebenso mit den Einfuhrbestimmungen des anderen Landes, in das Du einreist, vertraut zu machen. Zusätzlich hätte man Dich spätestens bei Deiner Ausreise informiert, wenn Du die Frage, ob Du was zu verzollen hast (also ausführst) wahrheitsgetreu beantwortet hättest. Du hast hier anscheinend bewußt nicht die Wahrheit gesagt und das Tier verschwiegen.
Aus manchen Ländern darfst Du z.B. nicht mal einen Stein mitnehmen, der aus einer bestimmten Gegend oder von einer bestimmten Stätte kommt.
Das alles ist aber Deine Verantwortung bzw. Du bist als erwachsener dafür verantwortlich, Dich mit den Gesetzen des jeweiligen Landes vertraut zu machen und kannst Du nicht und an niemanden abschieben.
Was auf Dich nun genau zukommt, kann ich Dir nicht sagen. Kenne nur von einem Fall, dass damals (schon Jahre her) eine Geldstrafe in höherer 5-stelliger Höhe fällig war.
LG
MM