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Behördendschungel - Was? - Wo? - Wie? - Warum?

Erfahrungsberichte und hilfreiche Tipps rund um selbstgebaute Anlagen und eigene Projekte sowie Frühbeet, Terrarium, Beleuchtung, Technik und Co.
 

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Dominik

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Behördendschungel - Was? - Wo? - Wie? - Warum?

Beitrag26.06.2006, 20:15

Der Behördendschungel
Meldung, EG-Bescheinigung, Fotodokumentation - wo, wie und warum überhaupt?

Seit März 1987 gilt für alle europäischen Landschildkröten eine Meldepflicht. Auch Schildkröten, die vor dieser Zeit angeschafft wurden, müssen bei der zuständigen Landesbehörde gemeldet werden.

Seit Januar 2000 gilt für alle artengeschützte Tiere, die dem EU-Artenschutzstatus Anhang A zugeordnet sind (also alle europäischen Landschildkröten außer Agrionemys horsfieldii), zusätzlich eine Kennzeichnungspflicht. Die Kennzeichnung erfolgt wahlweise durch einen Transponderchip oder durch eine Fotodokumentation. Die Fotos müssen senkrecht von oben fotografiert, formatfüllend und scharf sein, ohne Lichtreflexe oder Schatten. Als Größenmaßstab wird ein Lineal mit fotografiert oder man benutzt Karopapier (1 Karo = 1cm). Den Fotos sind das aktuelle Gewicht und die Nummer des Tierbestands beizufügen. Die Fotodokumentation verbleibt beim betreffenden Tier und geht bei einem Halterwechsel mit zum neuen Besitzer. Es ist eine Art "Pass", mit dem der Besitzer belegen kann, dass seine Schildkröte weder gestohlen noch illegal über die Grenze geschmuggelt wurde.

Will man eine Schildkröte verkaufen, tauschen oder ausstellen, beantragt man eine Vermarktungsgenehmigung (früher CITES), auch EG-Bescheinigung genannt. Ohne diesen gelben Schein darf das Tier allenfalls verschenkt werden.

Um diese Genehmigung auszustellen benötigt die Behörde genaue Herkunftsnachweise, Dokumentation und Zeugenerklärung der Brut- und Schlupfvorgänge, und Fotos vom Bauch- und Rückenpanzer der betreffenden Schildkröte. Ein aktuelles Foto des Bauchpanzers muss doppelt beigefügt werden. Da es für Tiere, die vor Jahrzehnten angeschafft wurden, kaum Herkunftsnachweise gibt - es sei denn man hat noch die Kaufquittung - ist es nahezu aussichtslos, für diese Tiere eine EG-Bescheinigung zu erhalten. Für die Ausstellung einer Vermarktungsgenehmigung wird - je nach Behörde - eine Gebühr von bis zu 20,- EUR pro Tier erhoben.

Als pflichtbewusster Schildkrötenhalter möchte man den Auflagen der Behörden natürlich gern nachkommen. Verwundert stellt man jedoch fest, dass die Wünsche der Behörden in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sind. Was in einem Bundesland streng geahndet wird, kann in einem anderen Bundesland locker durchgehen. Auch innerhalb eines Bundeslandes werden die Vorschriften manchmal unterschiedlich ausgelegt. So kommt es, dass die Fragen zur Meldepflicht und vor allem zur Fotodokumentation unterschiedlich beantwortet werden müssen. Hier das Ergebnis meiner Recherchen für bisher 9 Bundesländer als Orientierungshilfe für die Leser dieses Forums. Nochmals vielen Dank an alle, die zu diesem Thema geschrieben haben. Mit eurer Hilfe werden wir die bestehenden Lücken sicherlich auch noch ausfüllen.

Gunda Meyer de Rojas


Niedersachsen

Adresse
NLKWKN
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76
30453 Hannover

Anmeldung, Bestandsveränderung
Angaben zu Art, Geschlecht, Alter, Herkunft, Vorbesitzer und Erwerbsdatum
auf Formblatt zum Herunterladen oder formlos
Veränderungen sind jeweils zum 1.3. und 1.9. zu melden.
Man erhält keine Rückmeldung der Behörde.

Fotodokumentation
Fotos des Bauchpanzers mit Gewichtsangabe auf Formblatt:
im 1. Lebensjahr halbjährlich, im 2.-10. Lebensjahr jährlich, ab dem 11. Lebensjahr alle 5 Jahre
aber auch mal so:
Rückenpanzer im 1. Lebensjahr alle 3 Monate, im 2.-10. Lebensjahr jährlich, ab dem 11. Lebensjahr alle 5 Jahre

Fundtiere
Fundtiere werden grundsätzlich beschlagnahmt.



Nordrhein-Westfalen

Adresse
Untere Landschaftsbehörde des Kreises oder kreisfreien Stadt

Anmeldung, Bestandsveränderung
Angaben zu Art, Geschlecht, Alter, Herkunft, Vorbesitzer, Erwerbsdatum, mit Herkunftsnachweis
auf Formblatt zum Herunterladen oder formlos
auch per E-Mail Formular Neuanmeldung oder Formular für Bestandsveränderungsanzeige
Bei einigen Behörden scheint sogar eine telefonische Anmeldung zu reichen z.B. beim "Amt für Planung und Umwelt" in Heinsberg
Es gibt eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung per Post.
Insgesamt sind die Behörden in NRW kooperativ, unproblematisch und geben hilfreiche Informationen auf ihren Internetseiten.

Fotodokumentation
Bauch- und Rückenpanzer
Jungtiere alle 2 Jahre
adulte alle 5 Jahre

Fundtiere
Findet man eine Schildkröte, verständigt man das Tierheim und die zuständige Behörde. Die Behörde entscheidet über den weiteren Verbleib.

Rheinland-Pfalz

Adresse
Untere Landespflegebehörden der Kreise und kreisfreien Städte
(Kreis- oder Stadtverwaltung Abtlg. Artenschutz)
Stadt Mainz: Anmeldung beim Umweltamt der Stadt Mainz

Anmeldung
Formloses Schreiben mit Beifügung der EU-Bescheinigung und einer Kopie der Fotodokumentation

Fotodokumentation
Fotos von Bauch- und Rückenpanzer nach 1, 3, 5 Jahren, danach bei Schildkröten über 500g alle 5 Jahre
unaufgefordert einreichen!

Fundtiere
unproblematisch, nur anmelden


Hessen

Adresse
Regierungspräsidium in Darmstadt oder Gießen

Anmeldung, Bestandsveränderung
unverzügliche schriftliche Mitteilung mit Kopie der EG-Bescheinigung und (wenn sie der Behörde noch nicht vorliegen) den Fotos der Tiere. Einige Behörden verlangen auch das Original der EG-Bescheinigung. Die Originale erhält man nach Einsichtnahme zurück. Man bekommt von der Behörde 1x im Jahr eine aktuelle Bestandsliste.
Wenn Nachweise nicht erbracht werden, erfolgen gelegentlich Kontrollen durch die Behörde.

Fotodokumentation
Hessen- KASSEL

Fotodokumentation:
Bilder von Bauch und Rückenpanzer,
auf Karopapier o. mit Zollstock/Lineal,
frontal und bildfüllend,
9 x 13 cm groß,
scharf und gut ausgeleuchtet d.h. ohne Schattenbildung.

Ergänzt werden die Bilder durch:
Größe und Länge
Gewicht,
Geschlecht,
Alter,
Eventuelle Besonderheiten.

1. Fotosatz im Schlupfjahr, Herbst (September- November), geeignetes Fotoalter 1- 3 Monate
2. Fotosatz im 1. Jahr, Frühjahr (März- Mai), geeignetes Fotoalter ca. 8 Monate
3. Fotosatz im 1. Jahr, Herbst (September- November), geeignetes Fotoalter ca. 14 Monate
4. Fotosatz im 2. Jahr, Herbst (September- November), geeignetes Fotoalter ca. 26 Monate
5. Fotosatz im 3. Jahr, Herbst (September- November), geeignetes Fotoalter ca. 36 Monate.

Monate. Danach ist bis zur Geschlechtsreife eine jährliche Dokumentation fortzuführen. Bei erwachsenen Tieren reicht ein Abstand von fünf Jahren, um Veränderungen zu dokumentieren.


Bei Nachzuchten muss ein Zuchtbuch oder Nachweisbuch geführt werden, von dem jedes Jahr eine Kopie gefordert wird.

Fundtiere
Ein Antrag auf Befreiung vom Besitzverbot - in dem geschildert wird, wo und wie man das Tier gefunden hat und was unternommen wurde, um den Besitzer ausfindig zu machen - muss gestellt und genehmigt werden.


Baden-Württemberg

Adresse
Regierungspräsidium
und/oder
Untere Naturschutzbehörde der Kreise und kreisfreien Städte

Anmeldung, Bestandsveränderung
Anmeldung innerhalb eines Monats
formloses Schreiben mit Cites-Kopie / Kaufbescheinigung mit Kaufdatum
Tübingen: Fotos von Carapax und Plastron 9x13
In Tübingen sehr pingelig mit den Fotos
in Stuttgart nicht
Man erhält keine Rückmeldung der Behörde.

Fotodokumentation
Bis 500g einmal im Jahr, danach alle 5 Jahre, immer mit Datum. Manche Behörden verlangen alle 2 Jahre die unaufgeforderte Zusendung der Fotos.


Fundtiere
Bei Fundtieren benötigt man einen Nachweis des Finders.
Das Tier wird danach dann GEDULDET


Hamburg

Adresse
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Naturschutzamt
Billstraße 84
20539 Hamburg

Anmeldung, Bestandsveränderung
Anmeldung unverzüglich
Bestandsanzeige: Formular zum Herunterladen

Fotodokumentation
(nennt sich in Hamburg "Reptilienpass")
Bauch- und Rückenpanzer, zeitliche Abstände nicht vorgegeben.

Fundtiere
?



Sachsen


Adresse
Je nach Zuständigkeit, Regierungspräsidium Dresden, Chemnitz oder Leipzig

Anmeldung, Bestandsveränderung
Der zuständigen Behörde muss die Bestandsveränderung unverzüglich mit einem Schreiben mitgeteilt werden. Diesem muss eine Kopie der EG-Bescheinigung und der Fotodokumentation beiliegen.

Fotodokumentation
In sachsen müssen von den schildis je 2 brust-und rückenbilder angefertigt werden. beide anfertigungen werden zur behörde geschickt. auf der behörde werden beide dann beglaubigt und eine anfertigung bekommt man zurückgeschickt.

Fundtiere
?


Sachsen-Anhalt


Adresse
CITES-Büro des Landes Sachsen-Anhalt
Zerbster Str. 7
39264 Steckby

Anmeldung, Bestandsveränderung
Sollen Tiere welche schon vor der CITES-Dokumentenpflicht beim Besitzer waren, gemeldet werden, müssen Nachweise wie alte Fotos oder Zeugendokumente mit Unterschrift eingereicht werden.

Fotodokumentation
bis zu einem Gewicht von 500g jährlich ein Foto vom Bauchpanzer
ab einem Gewicht von 500g alle 5 Jahre ein Foto vom Bauchpanzer
Auf der Rückseite des Fotos muss die Art, das Geschlecht, Geburtsdatum, momentanes Gewicht und lfd. Nr. der Tierbestandsmeldung eingetragen sein.

Fundtiere
?

Übrigens: Vermarktungsgenehmigungen kosten für Nachzuchten bis 200g nichts, über 200g ca. 10 Euro pro Tier.


Bayern

Adresse
Landratsamt / untere Naturschutzbehörde

Anmeldung, Bestandsveränderung
Angabe von Art und Geschlecht

Fotodokumentation
Fotos des Rücken- und Bauchpanzers der Tiere alle 2 Jahre.
Bei Nachzuchten muss ein „Zuchtbuch“ geführt werden, von dem jedes Jahr eine Kopie gefordert wird.

Fundtiere
Fundtiere gehen nach einem Jahr in den Besitz des Finders über


Brandenburg

Adresse
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Abteilung Ökologie, Naturschutz, Wasser
Referat Ö1 - Landschaftsentwicklung, CITES
Seeburger Chaussee 1
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
http://www.lugv.brandenburg.de/cms/deta ... .310292.de

Anmeldung, Bestandsveränderung
Formloses Schreiben mit Beifügung der EU-Bescheinigung und einer Kopie der Fotodokumentation


In der Schweiz gibt es offensichtlich keine Melde- und Kennzeichnungspflicht für europäische Landschildkröten. In Österreich ist es ähnlich wie in Deutschland:
Die Anmeldung erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft (Fachgebiet Veterinärwesen)
auf einem Formular mit ähnlichen Angaben wie in Deutschland.
Schöne Grüße
Dominik

Der, so er sich zum Tier macht, befreit sich von dem Leid, ein Mensch zu sein. (Samuel Johnson)

Fachbezogene Mitgliedschaften: Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT), Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG), Deutsche Gesellschaft für Kleintiermedizin (DGK), Deutsche Gesellschaft für Zootier-, Wildtier- und Exotenmedizin (ZWE) der DVG, Fachgruppen Anatomie und Chirurgie der DVG

Dominik

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Beitrag27.06.2006, 08:58

Hallo zusammen,

solltet ihr weitere Informationen zu den Bundesländern haben, bitten wir euch, diese hier zu veröffentlichen, damit die Liste vervollständigt werden kann und jeder Schildkrötenhalter auf einen Blick sieht, wie er was zu machen und zu beachten hat.

Viele Grüße
Dominik
Schöne Grüße
Dominik

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Schildifan-ina

nicht wegzudenken

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Beitrag28.06.2006, 17:37

Hallo Dominik
Bei NRW steht ja bei den Fundtieren gar nichts.
Hatte in meinem Beitrag aber geschrieben, was man da machen muss!
Hier also nochmal: Papier vom Tierheim, welches bescheinigt, woher das Tier kommt. Dann haben wir einfach auf einem wein Hintergrund Fotos von oben und unten gemacht und uns dann ein ähnliches Papier wie die Fotodokumentation bei den Jungtieren gebastelt.
Reicht in Gummersbach völlig aus.
Was man allerdings zu Tieren sagt die schon seit Jahren im Besitz sind, aber keine Papiere haben, wüsste ich auch gern ;-)
Gruß, Nina

gunda

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Beitrag29.06.2006, 18:46

Schildifan-ina hat geschrieben:Bei NRW steht ja bei den Fundtieren gar nichts.

Was man allerdings zu Tieren sagt die schon seit Jahren im Besitz sind, aber keine Papiere haben, wüsste ich auch gern ;-)

Hallo Nina! Da du die einzige aus NRW warst, die zum Thema Fundtiere etwas geschrieben hat, wollte ich erstmal abwarten, ob noch etwas kommt. Es ist ja eher ungewöhnlich, dass das Tierheim in einer solchen Angelegenheit eingeschaltet wird, daher weiß ich nicht, ob man eure Erfahrung verallgemeinern kann.
Aber jetzt steht's drin :D
Bei Tieren, die man schon vor 1987 in Besitz hatte ist es so wie ich oben schon geschrieben habe:
: Man muss sie melden und man legt eine Fotodokumentation an. So lange man sie nicht weggeben will, braucht man keine weiteren Papiere. Wenn man die Absicht hat, sie zu verkaufen, zu verschenken oder zu vertauschen, braucht man Herkunftsnachweise, und die sind schwer oder gar nicht zu bekommen.
Viele Grüße, Gunda

Schildi2005

noch am schnuppern

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Beitrag29.06.2006, 19:31

Hallo,

um in Sachsen meldeflichtige Tiere anzumelden, schickt man ein schreiben wo drin steht das man jetzt der neue Halter des Tieres oder der Tiere ist an das Regierungspräsidium Dresden und die schicken es an die entsprechende Behörde weiter!

Ich hatte damals meine Meldung für meine beiden Thh, sammt Kopie der Fotodokumentation und der Citesbescheinigung an des Regierungspräsidium Dresden geschickt. die wiederrum haben es dann an das Regierungspräsdium Leipzig zurück geschickt, da diese für den Raum Leipzig zuständig ist!

Also entweder ihr sucht euch das nächste Regierungspräsidium in eurer nähe raus oder schickt das ganze nach Dresden und die leiten es an die Zuständige Behörde weiter!
[font=Times New Roman]Keine Einzelhaltung von Landschildkröten![/font]

Schildifan-ina

nicht wegzudenken

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Beitrag30.06.2006, 08:17

Hallo Gunda.
Hatte mich nur gewundert. Aber ist ja okay.
Das Tier kam aus dem Tierheim und wir haben ein paar Wochen später wieder über das Tierheim eine Landschildkröte vermittelt und bei der wurde genauso verfahren.
Gruß, Nina

gunda

Moderation

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Beitrag30.06.2006, 14:23

Hallo Nina!
Ich hab's noch ein wenig abgeändert. Stimmt es so? Muss man also eine Fund-Schildkröte IMMER beim Tierheim abgeben?

Hallo Schildi 2005!
Schreibst du noch etwas genauer, was in der Meldung stehen muss und in welchen Zeitabständen die Fotos gemacht werden sollen?

Gruß
Gunda

Schildifan-ina

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Beitrag30.06.2006, 16:59

Hallo Gunda.
Nein, das glaube ich nicht. Die Tiere, von denen ich das mit der Anmeldung weiß, waren halt Tiere die im Tierheim von Leuten abgegeben wurde, die die Schildkröte gefunden hatten.
Da meine Freundin die erste aufgenommen hat, wurde sie bei der zweiten eben gleich angerufen, weil die im Tierheim keine Ahnung davon hatten. Wir haben sie dann weiter vermittelt, da wir natürlich viel mehr Schildkrötenhalter kennen.
Gruß, Nina

Schildi2005

noch am schnuppern

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Beitrag30.06.2006, 19:19

Hallo Gunda,

in der Meldung muß eigentlich nur drin stehen wann du die Tiere erwoben hast und das du jetzt der neue Halter (bitte Tierart angeben) bist!

In Sachen Fotodokumention kann ich leider keine Auskunft geben. Meine Schildis sind DNZ `04 und bis jetzt habe ich nichts erhalten das ich eine eine Fotodokumention schicken soll!

Wenn ich aber was erfahre oder höre, poste ich sofort ins Forum rein!



P.S. Berlin, Berlin wir fahren nach Berlin!!!!!!!!
[font=Times New Roman]Keine Einzelhaltung von Landschildkröten![/font]

jutta

Panzerknipser

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Beitrag01.07.2006, 16:41

Fundtiere in NRW müssen nicht im Tierheim abgegeben werden, es muss das Tierheim verständigt werden über den Fund und auch die zuständige Behörde- in NRW im Allgemeinen die ULB (Untere Landschaftsbehörde).

Das tTerheim darf Tiere abgeben, allerdings nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde, denn nur diese darf Überlassungspapiere ausstellen.

Die EU-Bescheinugungen sind nur für eine Vermartkung nötig, eine Vermarktung heisst Verkauf oder Tausch. Verschenken darf man sie ohne diese Papiere, das setzt aber voraus, dass es sich um legale Tiere handelt, also z.B. Nachzuchten, die bei der Behörde gemeldet sind und für die die Photodoku durchgeführt wurde. Das soll sich aber im Herbst ändern.
Das ist Bundesartenschutzgesetz und nicht nur in NRW gültig.

Viele Grüsse- Jutta

gunda

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Beitrag02.07.2006, 11:17

Liebe Jutta!
Danke für deine Informationen.
Den Absatz "Fundtiere in NRW" habe daraufhin noch einmal geändert.

jutta hat geschrieben:
Die EU-Bescheinugungen sind nur für eine Vermartkung nötig, eine Vermarktung heisst Verkauf oder Tausch. Verschenken darf man sie ohne diese Papiere,


Ich muss mal suchen, woher ich meine Informationen habe, dass man die Tiere ohne EU-Bescheinigung weder vermarkten noch verschenken noch transportieren darf. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es irgeneine offizielle Quelle war. Wenn meine Recherchen nichts ergeben, ändere ich es auch.
Viele Grüße, Gunda

Kröte

Moderation

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Beitrag28.09.2006, 19:23

[font=Lucida Console]hallo,

zu Hessen-Regierungspräsidium Kassel:

Seit diesem Jahr muss für die Ausstellung von den EG-Bescheinigungen (Nachzuchten) zu den Fotodokumentation noch Gewicht und Größe der Tiere angegeben werden.

Gruß
[/font]

Percy

noch am schnuppern

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HILFE!!!!!!!!!!!!

Beitrag02.11.2006, 12:04

Hallo ich bin neu hier. :icon_^^:
Voriges Jahr in August habe ich mir in einer Zoohandlung eine griechische Landschildkröte gekauft. Bei der Überwinterung hatte ich Probleme, weil der Kleine schon anfang Februar wieder wach wurde, nichts gefressen hatte und schnaufte. War damit beim Tierarzt und nun ist Bernd (so heißt er) wieder gesund. Ich habe mir dann im März in der selben Zoohandlung ein kleines Weibchen dazu geholt. ( Habe dabei erfahren, dass dieser Mensch die Tiere nur alle zwei Jahre schlafen lässt, damit er im Winter auch Tiere zum Verkaufen hat! Ist das nicht brutal???????????)Laut Papiere ist die keine Kiki ebenfalls eine griechische Landschildkröte. Mir wurde nichts davon gesagt, dass ich die anmelden muss. Ich habe auch den Riesen Fehler gemacht und mich nicht ausreichend informiert. Gestern habe ich sie mir näher angesehen und festgestellt, dass das eine Vierzehenschildi ist. Angemeldet sind die beiden noch nicht. Wie soll ich das auch machen mit den falschen Papieren???
Ich habe den Kassenzettel leider nicht mehr und weiß nicht, was ich machen soll.....
Bin ratlos.
Ich könnte mich ärgern, dass ich mich nicht schon eher so intensiv damit befasst hab... Bitte keine Vorwürfe, die mache ich mir schon selber!!! :icon_banned:
MFG Percy

Kröte

Moderation

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Beitrag02.11.2006, 17:29

[font=Georgia]Hallo Percy,

beide Tiere musst Du bei Deiner zuständigen Behörde melden.
Für die Vierzehen- Landschildkröte (Testudo horsfieldii) brauchst Du nur einen Herkunftsnachweis sie steht unter Artenschutz (Anhang B).
Eine Rechnung der Zoohandlung vom Kauf des Tieres würde genügen
Vielleicht kannst Du im nachhinein noch eine Rechnung vom Zoohändler bekommen?!
Für die Griechische Landschildkröte benötigst Du Papiere/EU- Bescheinigung (Cites).

Leider hast Du Dich vor dem Kauf der Tiere nicht informiert (wie Du selbst auch schon festgestellt hast), Du hättest Dir viel Ärger und Geld sparen können.
Bei einem seriösen Züchter in Deiner Nähe hättest Du sicher eine gute Beratung, gesunde und billigere Tiere bekommen.
Ich möchte nicht wissen, was die Dir in der Zoohandlung noch alles an unnutzem Zubehör aufs Auge gedrückt haben.
Zudem haben sie Dich sicher auch nicht darauf hingewiesen, dass man verschiedene Arten nicht zusammen in einem Gehege halten soll, spätestens bei Geschlechtsreife musst Du die Tiere trennen.
Das die Leute in diesem Zoohandel kein Fachwissen über Schildkröten haben, merkt man daran, dass sie gar nicht wissen, was sie verkaufen!
Wenn Du nicht zu Deinem Recht kommst, würde ich mit der Behörde drohen.
Die Nachfrage nach Tieren aus dem Zoohandel bestimmt das Angebot und unterstützt somit die schlechte Unterbringung der Tiere dort und das züchten in Massen.
Wie hältst Du die Tiere?

Gruß
[/font]

Percy

noch am schnuppern

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Beitrag02.11.2006, 17:36

Im Sommer draußen auf ca. 5qm Fläche und im Winter im Kühlschrank. Meinst du, dass die sich evtl. versuchen zu paaren? Oder gibt es noch mehr Gründe, warum ich sie nicht zusammen halten sollte? Ich weiß, dass die Ansprüche für Winterstarre und Luftfeuchtigkeit unterschiedlich sind...
LG Percy
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