gunda hat geschrieben:.... Ich bin in diesem Fall nicht eurer Meinung. Ich denke, ein Tier, das erst kurze Zeit hier ist und keinen Kontakt zu anderen Schildkröten hatte, wird sich nicht so viele Viren, Pilze oder Parasiten eingefangen haben, dass es wildlebende Populationen infizieren könnte. Bei SK, die jahrelang hier lebten, sieht das anders aus.
...
Und hier mein Gedanke zum Thema:
Egal wie lange ein Tier in Gefangenschaft gehalten wurde, es besteht grundsätzlich die Gefahr dass es mit Viren oder Bakterien konfrontiert wird, die es in freier Natur niemals empfangen hätte.
Es wäre einfach fatal diese Tiere wieder aussetzen zu wollen! Schon genügend freilebende Populationen sind durch falsch verstandene Tierliebe durch aussetzen von kranken Tieren extrem dezimiert worden :-( In manchen Ländern ist es bei Gefängnisstrafe verboten, aufgepäpelte Wildtiere wieder in die Natur zurück zu setzen ... sehr guter Entschluss, den ich nach einigen Gesprächen mit Wildhütern nur vollstens unterstreichen kann.
gunda hat geschrieben:Mikkki hat geschrieben: Natürlich darf man das Tier nicht nach Deutschland bringen, dies ist ein Straftatbestand.
Nein, es ist eine Ordnungswidrigkeit.
.......
Zum Thema Straftat oder Ordnungswidrigkeit Es handelt sich beim illegalen Import von artgeschützten Tieren
immer um eine
Straftat!
Das ist auch gut so, denen es wirklich nur eine Ordnungswidrigkeit wäre, dann würden skrupellose Händler die daraus resultierenden Strafgebühren mit einem Lachen bezahlen und munter weiter illegale Importe durchführen. So ist es eine Straftat, die mit hohen Freiheitsstrafen belegt werden kann und schreckt hoffentlich viele skrupellose Händler davor ab- in diesem Fall ein Segen für wild lebende Tiere die dem Artenschutz unterliegen und begrüßenswert!
Hier noch das offizielle Schreiben zum Thema Artenschutz und Straftat zum nachlesen:
http://www.bmub.bund.de/bmub/presse-red ... -getreten/Zum Ursprungs-Thema zurück:
Das Tier muss auf alle Fälle gemeldet werden und was dann passiert wird man sehen. Der Versuch, eine Tat durch eine weitere Tat zu vertuschen bzw. aufzuheben ist in den wenigsten Fällen ohne Probleme. Wenn man bei der Einfuhr nicht geschnappt wurde, dann höchstwahrschinlich aber bei der Ausfuhr - davon ist immer aus zu gehen. Drum besser: Augen zu und durch - melden und begründen und dann die Strafe annehmen, was anderes bleibt hier nicht übrig.